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1.) Unterbringung/Verpflegung der Tiere durch die vor Ort ansässigen Tierschützer oder in der Auffangstation/Gnadenhof für Tiere "Korweiler-Mühle" im Hunsrück.
2.) Übernahme der Tiere aus den städtischen Tötungsstationen (Perrera) bzw. aus Sammellagern, Fundtiere und Abgabetiere.
Angestellte der Tötungsstationen fangen die Tiere auf den Straßen und am Strand ein und bringen diese in die Tötungsstationen. Dort fristen die Tiere ein grausames Dasein und warten auf ihre Besitzer. Meldet sich niemand, werden die Tiere nach einer Frist von 14 bzw. 21 Tagen getötet.
Leider ist es nicht möglich alle Tiere aus den Tötungsstationen zu befreien, denn die Helfer vor Ort dürfen nicht nur mit Herz handeln, nein sie müssen so traurig es auch oftmals ist, mit Verstand handeln.
Alle Anfragen bei verantwortlichen Behörden nach finanzieller Unterstützung, einem geeigneten Gelände zum Bau eines Tierheimes, sowie Aufklärungskampagnen in der Bevölkerung und Sterillisationsaktionen wurden bislang in vielen Orten Spaniens und Athen leider nur mit sehr wenig Interesse bedacht.
Aus diesen Gründen wären bei einer unkontrollierten Befreiung aus den Tötungsstationen die oftmals zu wenigen Pflegestellen in kürzester Zeit überfüllt. Sodaß keine Garantie mehr für Futter und medizinische Versorgung der aufgenommenen Tiere gegeben wäre. "Eine traurige Bilanz!" Dennoch versuchen wir, bei der Aufnahme dieser Tiere, selbstverständlich stehts bis an die Kapazitätsgrenzen zu gehen.
3.) Tierärztliche Untersuchung aller aufgenommener Tiere, so wie medizinischer Versorgung von verletzten und unterernährten Tieren.
4.) Alle Tiere werden ihrem Alter entsprechend geimpft, entwurmt, kastriert und auf Krankheiten ( u.a. Leishmaniose, Ehrlichiose und Katzen auf Leukose ) getestet.
5.) Vermittlung von Tieren vor Ort, soweit dies möglich ist.
6.) Die Organisation von Mitfluggelegenheiten der bereits vermittelten Tiere nach Deutschland. Doch auch ein kleiner Teil der Tiere findet bis zur Vermittlung einen Platz in der Auffangstation/Gnadenhof für Tiere "Korweiler-Mühle" im Hunsrück.
7.) Vor- und Nachkontrollen der vermittelten Tiere.
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